Erbrecht

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts sollte zwecks Vermeidung späterer Streitigkeiten unter den Erben bereits zu Lebzeiten des Erblassers beginnen. 

Daher stellt die Beratung vor dem Todesfall einen großen Bereich meiner Tätigkeit dar.

Neben den formellen Aspekten im Rahmen einer letztwilligen Verfügung (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, gemeinschaftliches Testament, notarieller Erbvertrag u.a.) ist im Einzelfall zu prüfen, in wie fern bereits zu Lebzeiten Übertragung von Vermögen von Vorteil wäre und Vorempfänge, die ein oder mehrere Kinder erhalten sollen, zwischen den Erben im Todesfall behandelt werden sollen (Ausgleich von Vorempfängen zwischen den Erben u.a.).

Individuelle Wünsche des Erblassers sind zu berücksichtigen.

Nach dem Erbfall entstehen häufig Streitigkeiten zwischen den Erben im Rahmen der Erbauseinandersetzung, die bei Miteigentum an Grundstücken bis hin zur Teilungsversteigerung reichen können und im Rahmen der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Hier umfasst die anwaltliche Tätigkeit die Abwehr bzw. die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche unter Beachtung des geltenden Rechts und der konkreten Nachlasssituation. 


Anordnung einer Testamentsvollstreckung:

  

Gerade bei komplexen Nachlässen, unübersichtlichen Familienverhältnissen, dem Fehlen von geeigneten Nachfolgern oder bei Krankheit sowie Behinderung der Erben bietet die Testamentsvollstreckung ein Instrument, die eigenen Vorstellungen von der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses - ggf. auch gegen den Willen der Erben - zu steuern.

Im Gegensatz zur bloßen Vollmachtserteilung können die Erben dem Testamentsvollstrecker die Verfügungsbefugnis nicht durch Widerruf entziehen. 

Die Testamentsvollstreckung kann sich auf die in Besitznahme des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker und die Erbauseinandersetzung beschränken, sie kann aber auch als Dauertestamentsvollstreckung angeordnet werden.


Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers umfassen u.a. 


- die Inbesitznahme und Sicherung des Nachlasses, 

- die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, 

- die Regelung der vom Erblasser herrührenden Schulden, 

- dei Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten 

- die Regelung der Erbschaftssteuer und anderweitiger steuerlicher Pflichten sowie 

- die Auseinandersetzung des Nachlasses zwischen den Eben.

erbrecht, immobilienrecht, arbeitsrecht, vertragsrecht, baurecht, vertag prüfen, vertrag gestalten, werkvertrag, mietvertrag, erbvertrag, kaufvertrag, arbeitsvertrag, testament, zahlungsklage, testamentsvollstreckung, kündigung, pflichtteil, schenkung, erbauseinandersetzung, räumungsklage, arbeitszeugnis, kündigungschutzklage, pfilchtverteidiger, erstberatung rechtsanwalt, anwalt, rechtschutzversicherung, nachlass abwicklung, nachlass verwaltung, erbschein, erbasschlagung, markler vertrag

Share by: