Mietrecht

Wichtige Hinweise: 

Leider muss ich immer wieder im Rahmen meiner Tätigkeit erfahren, dass Mandanten, die mich aufsuchen, bereits Maßnahmen eingeleitet haben, die unter formellen oder inhaltlichen Mängeln leiden.


Daher möchte ich an dieser Stelle einen kurzen Überblick über die formellen Anforderungen, die an eine Kündigung gestellt werden, bieten.


Ein Mietverhältnis über Wohnraum kann nur schriftlich gekündigt werden, wobei das Schriftstück eigenhändig unterschrieben sein muss.


Diese Frist beträgt drei Monate und ist spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zu erklären.


Für den Vermieter gilt die 3-monatige Kündigungsfrist bei einer Mietzeit von bis zu 5 Jahren, bei einer Mietzeit von 5-8 Jahren beträgt sie 6 Monate und ab 8 Jahren immer 9 Monate.


Bei der Begründung einer durch den Vermieter ausgesprochenen Kündigung oder einer Kündigung wegen einer erheblichen Pflichtverletzung ist darauf zu achten, dass aus dieser das berechtigte Interesse an der Kündigung (z.B. Eigenbedarf) hervorgehen muss.


Zugegangen ist eine Kündigung grundsätzlich, wenn das Kündigungsschreiben in den Briefkasten eingeworfen oder dem Empfänger übergeben worden ist.


Es können Probleme auftreten, wenn im Rahmen eines Einschreibens dieses nur auf dem Postamt hinterlegt wird, nachdem der Empfänger nicht angetroffen wurde.


Die oben getätigte Erläuterung beinhaltet nur einen wichtigen Teil der Erfordernisse, die an die Wirksamkeit einer Kündigung gestellt werden, weshalb vor Ausspruch einer "ordentlichen Kündigung" und auch bei "außerordentlicher Kündigung" (aufgrund Zahlungsrückständen, abgemahnte Pflichtverletzungen etc.) die Einholung rechtlichen Rats zu empfehlen ist.


Hierfür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ein Mandat mit entsprechender Bevollmächtigung umfasst auch die Abgabe von Willenserklärungen in Ihrem Namen.


Ferner helfe ich Ihnen, Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.


Im Folgenden gebe ich einen kurzen Überblick über wichtige Bereiche des Mietrechts, die Gegenstand einer anwaltlichen Vertretung sind:


  • Mietverhältnisse über Wohnraum oder Gewerberaum
  • Vertretung von Vermietern und Mietern
  • Erstellen und Gestalten von Mietverträgen
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis
  • Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen
  • gerichtliche Vertretung 

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