Vertragsrecht

Grundsätzlich gilt, dass Verträge einzuhalten sind. 

Daher müssen vertragliche Bedingungen entweder gegen geltendes Recht verstoßen oder Ihnen ein Irrtum unterlaufen sein, um sich von dem Vertrag oder Teilen hiervon lösen zu können.

Lassen Sie im Zweifelsfalle den Vertrag vor Unterschrift überprüfen, speziell wenn es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen handelt, die als allgemeine Geschäftsbedingungen zu qualifizieren sind.

Bei einer Anfechtung des Vertrages müssen Sie genau darlegen, in wie fern Sie sich z. B. über den Vertragsinhalt geirrt haben bzw. durch den Vertragspartner im Vorfeld getäuscht worden sind.

Eine weitere Möglichkeit sich von einem Vertrag zu lösen, bietet der Rücktritt.

Dieser greift dann, wenn der Vertragspartner mit der Erbringung seiner Leistung in Verzug ist und Sie ihm vergeblich eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben. 

Im Vorfeld eines beabsichtigten Rückstritts vom Vertrag sollten Sie sich allerdings rechtlich beraten lassen, da sich je nach Vertragsart und einschlägigem Gewährleistungsrecht (Kaufvertrag, Werkvertrag u.a.) unterschiedliche Voraussetzungen an die Nacherfüllung ergeben können.

An dieser Stelle möchte ich noch darauf hinweisen, dass Verträge, die die Eigentumsübertragung an einem Grundstück oder die Übertragung bzw. Begründung eines Rechtes an einem Grundstück zum Gegenstand haben, der notariellen Beurkundung bedürfen.

Auch der Abschluss eines Erbvertrages bedarf der notariellen Beurkundung.


Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über häufig auftretende Vertragstypen:

  • Arbeitsverträge
  • Kaufverträge
  • Bauverträge
  • Werkverträge
  • Verträge über Immobilien
  • Maklerverträge
  • Erbverträge 

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